Mehrjährige berufserfahrung agg
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Die Jüngeren müssen sodann aber auch beweisen, dass die Stelle nur aufgrund des höheren Alters durch den Kollegen besetzt wurde.
Nach § 114 Abs. 1 S. 1 ZPO erhält eine Partei, die nach ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die Kosten der Prozessführung nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen kann, auf ihren Antrag Prozesskostenhilfe, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint.
2. Bei der Stellenausschreibung sollten folgende Dinge beachtet werden:
1. Diese dürfen nicht auf eine indirekte Benachteiligung schließen lassen. Stellenausschreibungen müssen sehr gründlich formuliert und auf unzulässige Kriterien überprüft werden.
Ergänzend wird auf den Inhalt der Akte Bezug genommen.
Darauf, ob der Begriff der muttersprachlichen Kenntnisse den Rückschluss auf eine bestimmte Ethik zulässt, kommt es nicht an.
AGG - Mitteilung der Schwerbehinderteneigenschaft
BAG Urt.v.
Altersdiskriminierung bei Sozialplänen
Aufsatz Dr.
Oelkers NJW 2008,614
Die üblichen Abfindungsregelungen dürfen weiterhin in Sozialplänen vereinbart werden. Es genügt, wenn nach allgemeiner Lebenserfahrung eine überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine Diskriminierung spricht.
Altersdiskriminierung bei Sozialplanabfindung
BAG Urt.v.
2013 absolvierte sie eine Weiterbildung „Apps-Programmierung Android“. Schließlich sei nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts die objektive Eignung eines Bewerbers keine Tatbestandsvoraussetzung für einen Schadensersatzanspruch nach § 15 Abs. 2 AGG.
Aus ihren Ausführungen ergäben sich grundsätzliche Fragen, deren Relevanz für das Berufungsverfahren allein schon die Bewilligung von Prozesskostenhilfe rechtfertige.
Auswirkungen des Gleichbehandlungsgesetzes auf andere Bereiche
VI.
3.
Ebenso unerheblich ist der weitere Vortrag der Klägerin zum Vorliegen von Indiztatsachen. Gleichbehandlung jeglicher ethnischer Herkunft
Die Suche nach „deutschstämmigen“ oder „türkischen“ Arbeitnehmer:innen ist unzulässig. Allein aus wesentlichen betrieblichen Gründen ist eine solche Anforderung zulässig (siehe oben).
- Geschlecht,
- rassistischer Motive oder ethnischer Herkunft,
- Religion und Weltanschauung,
- Behinderung,
- Alter und
- sexueller Identität