Erhöhung pflegeversicherung rentner
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Juli 2025 treten nämlich gleich zwei wichtige Änderungen für Rentnerinnen und Rentner in Kraft. Als Kind für die Reduzierung zählt ein Kind bis zum vollendeten 25. Lebensjahr wird dann der Pflegebetrag aus insgesamt 4,2 Prozent berechnet.
Während der „allgemeine“ Beitragssatz von 3,6 Prozent jeweils zur Hälfte von Arbeitgebern und Arbeitnehmern getragen wird, muss der Kinderlosenzuschlag vom Arbeitnehmer alleine aufgebracht werden.
Für kinderlose Versicherte ab dem vollendeten 23. Neben der Erhöhung des Beitragssatzes um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent, wird die Beitragsbemessungsgrenze erhöht. Teilweise gab es im Herbst 2024 Medienberichte darüber, dass die Pflegeversicherung voraussichtlich im März 2025 zahlungsunfähig sein soll.
Am 08.11.2024 hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach dem Kabinett eine Regierungsverordnung vorgelegt, nach der der Beitragssatz (von bislang 3,4 Prozent) auf 3,6 Prozent ab dem 01.01.2025 angehoben werden soll.
Hierbei handelt es sich um eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht. Dieser Betrag setzt sich aus der Erhöhung von 0,2 Prozent über sechs Monate zusammen. Kritiker befürchten, dass diese Regelung zu einer Vielzahl an Fragen und Widersprüchen seitens der Rentner führen könnte.
Die Erhöhung des Beitragssatzes und die damit verbundenen Nachzahlungen werden für viele Rentner eine wichtige Herausforderung darstellen, die sowohl ihre finanzielle Planung als auch ihr monatliches Budget betreffen wird.
Diese Regelung wird jedoch rückwirkend ab Juli 2025 im Rahmen der Rentenanpassung wirksam. Die Beitragssatzerhöhung zum 01.01.2025 auf 3,6 Prozent wurde mit der „Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der Sozialen Pflegeversicherung 2025“ (PBAV 2025) umgesetzt. Wird die Rente bzw. Die Erhöhung, die am 1. Für Versicherte, die in der „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) versichert sind, wird der Pflegebeitrag direkt von der Rentenzahlung einbehalten.
Neben dem allgemeinen Beitragssatz von 3,6 Prozent muss von kinderlosen Versicherten noch der sogenannte Kinderlosenzuschlag geleistet werden.
Allein zu Coronazeiten wurden die Pflegekassen mit Sonderausgaben im Umfang von 5,3 Milliarden Euro belastet.
Entwicklung Beitragssatz und Kinderlosenzuschlag
Der folgenden Tabelle kann entnommen werden, wie sich der Beitragssatz in der Sozialen Pflegeversicherung und der Zusatzbeitrag (ab 01.01.2005) seit Einführung dieses Sozialversicherungszweigs im Jahr 1995 entwickelt hat:
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Da im Regelfall Rentner von dieser Regelung nicht betroffen sind (da deren Kinder bereits das 25. Diese Regelung wurde geschaffen, damit die Rentenversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit und die wirtschaftliche Alterskasse der Landwirte die technischen Umsetzungen entsprechend programmieren können.
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Ab Juli 2025 treten in Deutschland höhere Pflegebeiträge für Rentner in Kraft.
Für freiwillig krankenversicherte Rentner gilt dies Sonderregelung nicht.
Damit diese Regelung mit dem einmalig erhöhten Beitragssatz im Juli 2025 zum Tragen kommt, muss für die Zeit vor dem 01.07.2025 der Rentenbezug bzw. Januar 2025 wirksam wird, betrifft nicht nur aktuell bezogene Renten.
Ein Versicherter mit einem Kind (der also keinen Kinderlosenzuschlag entrichten muss) beispielsweise, trägt vom Pflegeversicherungsbeitrag, der im Kalenderjahr 2025 bei 3,6 Prozent liegt, 2,3 Prozent, während der Arbeitgeber 1,3 Prozent trägt.